Was ist eine Bescheinigung über den Nicht-Konkurs?
Mit einer Bescheinigung über den Nicht-Konkurs können Sie nachweisen, dass Sie nicht in Konkurs sind. Eine solche Bescheinigung ist zum Beispiel für die Anmeldung in eine Ausschreibung und für andere administrative Schritte erforderlich.
Wo kann ich diese Bescheinigung beantragen?
Sie können beim zuständigen Unternehmensgericht eine Bescheinigung über den Nicht-Konkurs beantragen. Hierbei handelt es sich um das Gericht, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
Über dieses französischsprachige Tool können Sie das Unternehmensgericht finden.
Wenn auf der Internetseite des zuständigen Unternehmensgerichts kein Antragsformular bereitgestellt wird, wenden Sie sich an die Kanzlei, deren Kontaktdaten über das Tool oder die Internetseite oder über das Menü „Kanzleien“ zu finden sind, in dem meistens die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse angegeben sind.
Ihnen wird erklärt werden, was Sie genau tun müssen.