Der Arbeitsauditor leitet das Arbeitsauditorat bei den Arbeitsgerichten.

Das Arbeitsgericht hat seine eigene „Staatsanwaltschaft“: das Arbeitsauditorat.
Das Arbeitsauditorat führt bei allen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts fallen, den Auftrag der Staatsanwaltschaft aus. Je nach Fall ist das Auditorat in diesen Angelegenheiten entweder verpflichtet oder nicht verpflichtet zu handeln und gibt in den Streitfällen eine Stellungnahme ab. Im Allgemeinen greift das Auditorat ein, wenn es um die Rechte des Bürgers im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit und der Sozialhilfe geht.

Im Falle eines Verstoßes gegen das Sozialstrafgesetz, tritt das Arbeitsauditorat beim Korrektionalgericht als Verfolgungsbehörde gegen den Zuwiderhandelnden auf.

Das Arbeitsauditorat wird vom Arbeitsauditor, beigestanden durch seine Ersten Staatsanwälte und Staatsanwälte, geleitet.

In jedem Gerichtshofbereich besteht mindestens ein Auditorat.

Im Gerichtsbezirk Eupen ist der Prokurator des Königs gleichzeitig Arbeitsauditor.

Categorie
Staatsanwaltschaft
Sitz in