Wenn während des Verfahrens keine Probleme auftreten, kann alles in 6 bis 8 Monaten geregelt werden.
Es geht hier um die Dauer des Verfahrens und nicht um die Abfassung der vor Einreichung der Scheidung im gegenseitigen Einverständnis getroffenen Vereinbarung. Alles hängt von den Parteien ab.
Sie sind offiziell geschieden, nachdem das Urteil in den Personenstand übertragen wurde.
Wenn das Scheidungsverfahren eingeleitet wurde, nachdem die Ehegatten bereits sechs Monate lang einen getrennten Wohnsitz hatten, ist nur ein einziges Erscheinen vor Gericht erforderlich, und die Dauer wird um 4 Monate verkürzt.