Die Strafvermittlung ist ein Verfahren, das darauf abzielt, die Folgen einer Straftat ohne Gerichtsverfahren beizulegen.

Dieses außergerichtliche Verfahren wird durch die Staatsanwaltschaft in Gang gesetzt. Ein Strafvermittlungsverfahren ist nur möglich, wenn die begangene Straftat mit einer Haftstrafe von weniger als zwei Jahren geahndet wird, wenn der Täter geständig ist und wenn er bereit ist, die Opfer seiner Tat zu entschädigen.

Dieses Verfahren richtet sich ausschließlich an volljährige Straftäter.

Quelle:

FOD Justiz