Die Übertretung ist eine Straftatkategorie. Man unterscheidet drei Kategorien von Straftaten: Verbrechen, Vergehen und Übertretungen. Das Polizeigericht ist allgemein zuständig für Übertretungen.

Das Polizeigericht ist zuständig für die leichtesten Straftaten und zwar die Übertretungen. Dies sind Straftaten, die laut Strafgesetzbuch mit einer Gefängnisstrafe von höchstens 7 Tagen geahndet werden können.

Das Strafgesetzbuch listet eine gewisse Anzahl von Übertretungen auf:

  • nächtliche Ruhestörung
  • vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von fremdem Mobiliareigentum
  • vorsätzliche Zerstörung von städtischen/ländlichen Einfriedungen
  • Tätlichkeiten oder leichte Gewalttätigkeiten, ohne Verletzungen oder Schläge
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