Der Polizeirichter ist zuständig für gewisse durch Sondergesetze vorgesehene Straftaten.
Es handelt sich um Straftaten, vorgesehen:
- im Feldgesetzbuch
- im Forstgesetzbuch
- im Erlassgesetz zur Unterdrückung der Trunkenheit
- in den Gesetzen zur Flussfischerei
- in Gesetzen über das Eisenbahnwesen
- usw.
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