Der Polizeirichter ist zuständig für gewisse durch Sondergesetze vorgesehene Straftaten.

Es handelt sich um Straftaten, vorgesehen:

  • im Feldgesetzbuch
  • im Forstgesetzbuch
  • im Erlassgesetz zur Unterdrückung der Trunkenheit
  • in den Gesetzen zur Flussfischerei
  • in Gesetzen über das Eisenbahnwesen
  • usw.
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