Das Jugendgericht ist ein Gericht für Minderjährige.

Es ergreift Maßnahmen hinsichtlich des Schutzes Minderjähriger. 

Das Jugendrecht ist in Flandern, der Wallonie, Brüssel und der deutschsprachigen Gemeinschaft unterschiedlich. 

Das Jugendgericht ist zuständig für:

  • Straftaten, die durch Minderjährige begangen wurden (aber nicht für Verkehrsverstöße ab dem 16. Lebensjahr)
  • notwendige Hilfeleistungen für Minderjährige, die gefährdet sind oder unter schwierigen Umständen aufwachsen.

Wenn ein Minderjähriger eine Straftat begeht, kann das Jugendgericht Maßnahmen hinsichtlich seiner Person treffen, wie beispielweise ihn zurechtweisen, unter die Aufsicht eines Sozialdienstes stellen oder in eine Jugendeinrichtung unterbringen.

Wenn die Maßnahmen des Jugendgerichts nichts mehr bewirken sowie bei äußerst schwerwiegenden Straftaten (so wie Mord oder Vergewaltigung), kann das Jugendgericht Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr an ein Gericht für Erwachsene verweisen, d.h. an das Korrektionalgericht oder an den Assisenhof.

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