Das Arbeitsgericht besitzt eine Reihe von spezifischen Zuständigkeiten.
Die wichtigsten spezifischen Zuständigkeiten sind:
- Streitfälle mit Bezug auf das Arbeitsrecht
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
- Streitfälle mit Bezug auf die soziale Sicherheit (Arbeiter, Lehrlinge, Selbstständige und Behinderte)
- die Kollektive Schuldenregelung
- Streitsachen mit Bezug auf Pensionen, ergänzende Pensionen, usw.
Rechtbanktypes