Das Arbeitsgericht besitzt eine Reihe von spezifischen Zuständigkeiten.

Die wichtigsten spezifischen Zuständigkeiten sind:

  • Streitfälle mit Bezug auf das Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
  • Streitfälle mit Bezug auf die soziale Sicherheit (Arbeiter, Lehrlinge, Selbstständige und Behinderte)
  • die Kollektive Schuldenregelung
  • Streitsachen mit Bezug auf Pensionen, ergänzende Pensionen, usw.
Rechtbanktypes