Der Appellationshof ist zuständig für Berufungen gegen Urteile des Gerichts Erster Instanz, des Unternehmensgerichts und der Präsidenten dieser Gerichte.

Der Appellationshof behandelt im Berufungsverfahren die Urteile des Gerichts Erster Instanz und des Unternehmensgerichts sowie die Entscheidungen der Präsidenten dieser Gerichte, die in erster Instanz getroffen worden sind.

Der Appellationshof erkennt ebenfalls über Berufungen gegen:

  • Entscheidungen des Prisengerichts (ausschließlich der Appellationshof in Brüssel)
  • Entscheidungen der belgischen Konsuln im Ausland (ausschließlich der Appellationshof in Brüssel)
  • Entscheidungen des Gemeindekollegiums und des Hauptwahlvorstands mit Bezug auf Wahlen.

Außerdem kann man bei der Anklagekammer Berufung einlegen gegen Beschlüsse der Ratskammer. Wenn ein Untersuchungshäftling beispielsweise nicht einverstanden ist mit einer Entscheidung bezüglich seiner Verhaftung, kann er jederzeit bei der Anklagekammer Berufung einlegen. Die Anklagekammer entscheidet ebenfalls, ob ein Verdächtiger an den Assisenhof verwiesen wird.  

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